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Erste eigene Wohnung: Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Von Gudrun
08.02.2024
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Viele Menschen unterschätzen die Kosten für ihre erste Wohnung und finden sich plötzlich in der Schuldenfalle wieder. Um das zu vermeiden, sollten Sie sich genau informieren und gut planen! Welche Kosten kommen auf Sie zu, wenn Sie Ihre erste eigene Wohnung beziehen? Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Kostenposten!

Diese Kosten kommen bei der ersten eignen Wohnung auf Sie zu

Der erste Schritt in die eigene Wohnung ist aufregend, aber es gibt auch eine Vielzahl von Kosten, die auf Sie zukommen. Von Mietkaution und Maklergebühren bis hin zu Einrichtungsgegenständen und Versicherungen – eine gute Finanzplanung ist unerlässlich. Nachfolgend erfahren Sie, welche Ausgaben auf Sie zukommen. 

A) Kaltmiete

Der Begriff „Kaltmiete“ bezieht sich auf den Teil der Miete, die nur für die Nutzung der Immobilie anfällt. Dieser Betrag muss im Mietvertrag festgehalten sein und deckt lediglich die Kosten für die Raumnutzung ab. Betriebskosten und andere zusätzliche Kosten, die anfallen, sind nicht inbegriffen.

Die Nettomiete richtet sich nach der Quadratmeterzahl der Wohnfläche. Der Vermieter darf nur jene Fläche zur Festlegung der Kaltmiete heranziehen, die als Wohnraum nutzbar ist. Als Anhaltspunkt dient hierbei der Mietspiegel einer Stadt, welcher die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnraum angibt.

Je nach Baujahr, Zustand und Lage der Immobilie differiert die Grundmiete in Höhe.

Sollte die Angabe der Wohnfläche in Ihrem Vertrag von der tatsächlichen Wohnfläche abweichen, besitzen Sie einen Anspruch auf Mietminderung.

Unterschied zwischen Kaltmiete und Warmmiete

Wenn Sie sich fragen, wie viel Miete Sie sich leisten können, müssen Sie neben der Kaltmiete auch die Zusatzkosten – also die Betriebskosten – berücksichtigen. Denn diese ergeben zusammen mit der Kaltmiete die Warmmiete, auch Bruttomiete genannt.

Umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten

Zu den Betriebskosten zählen alle Nebenkosten, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf. Das sind unter anderem die Kosten für Abwasser, Müllabfuhr und Hausmeister, die Grundsteuer sowie Heizkosten und bestimmte Versicherungsbeiträge.

Allerdings ist nicht alles umlagefähig und erscheint daher auch nicht in der Nebenkostenabrechnung. Eine Übersicht über umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten findet man in der BetriebsKostensVerordnung (BetrKV) oder in unserem Beitrag xxx.

Wichtig: Damit Sie sich Ihre Wohnung auch langfristig leisten können, sollten Sie bei der Miete darauf achten, nicht mehr als 30 bis 40% Ihres monatlichen Einkommens zu investieren.

B) Nebenkosten

Nebenkosten sind die Kosten, die neben den Miet- oder Kaufpreis für eine Wohnung anfallen. Dazu gehören unter anderem:

  • Heiz- und Warmwasserkosten
  • Allgemeine Stromkosten für die Immobilie
  • Wasser- und Abwassergebühren
  • Müllabfuhrgebühren

Die Höhe der Nebenkosten ist von verschiedenen Faktoren abhängig, zum Beispiel von der Größe der Wohnung, der Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben, oder dem Verbrauch von Heizenergie und Strom.

Beispiele für durchschnittliche Nebenkosten

Der Deutsche Mieterbund hat für ganz Deutschland Nebenkosten in Höhe von durchschnittlich 2,20 Euro pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche errechnet.

  • Singlewohnung mit 35qm Wohnfläche: ca. 77 Euro pro Monat (entspricht 924 Euro pro Jahr)
  • Zweizimmerwohnung mit 60qm Wohnfläche: ca. 132 Euro pro Monat (entspricht 1.584 Euro pro Jahr)
  • Dreizimmerwohnung mit 80qm Wohnfläche: ca. 176 Euro pro Monat (entspricht 2.112 Euro pro Jahr)
  • Größere Wohnung mit 120qm Wohnfläche: ca. 264 Euro pro Monat (entspricht 3.168 Euro pro Jahr)

C) Kaution

Wenn Sie in Deutschland eine Wohnung mieten, ist es üblich, dass Sie eine Kaution hinterlegen. Diese beträgt in der Regel drei Nettokaltmieten und wird auf einem extra Konto für Sie hinterlegt.

Bei Einzug in eine Wohnung oder ein Haus ist es üblich, dass man eine Mietkaution hinterlegt. Diese Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit gegen eventuelle Mietausfälle, Schäden und ausstehende Nebenkosten.

Sobald alle Zahlungspflichten erfüllt sind, wird die Kaution in voller Höhe nach Ihrem Auszug zurückerstattet.

D) Kosten für Möbel & Einrichtung

Wenn Sie sich Ihre erste eigene Wohnung anschauen, ist es wahrscheinlich, dass Sie sich bereits Gedanken über die Möbel und die Einrichtung machen. Natürlich möchten Sie, dass alles perfekt ist und dass Ihre neue Wohnung genau so aussieht, wie Sie es sich vorgestellt haben.

Doch bevor Sie losstürmen und jedes Möbelstück kaufen, das Ihnen gefällt, sollten Sie sich überlegen, welche Möbel und Einrichtungsgegenstände Sie wirklich benötigen. Denn nicht jedes Möbelstück ist notwendig und oft reicht es auch aus, wenn Sie einfach nur die Grundausstattung haben.

Zu den wichtigsten Möbeln für Ihre erste eigene Wohnung gehören in jedem Fall ein Bett, ein Schrank, ein Tisch sowie Stühle oder Hocker. Natürlich können Sie auch noch weitere Möbelstücke kaufen, aber diese Grundausstattung sollte in jedem Fall vorhanden sein.

Für die Einrichtung Ihrer Wohnung sollten Sie außerdem noch folgende Gegenstände mit einplanen:

  • Geschirr
  • Besteck
  • Gläser
  • Kochutensilien
  • Handtücher
  • Bettwäsche
  • Dekoration

E) Stromkosten

Die Stromkosten müssen Sie bei einem Stromanbieter selbst anmelden und bezahlen.

Wenn Sie in Ihrer ersten eigenen Wohnung leben, müssen Sie sich auch um die Stromkosten kümmern. Die Kosten für Strom variieren von Region zu Region und von Haushalt zu Haushalt. In Deutschland zahlen die Bewohner im Durchschnitt rund 0,33 Euro Arbeitspreis pro Kilowattstunde.

Auch wenn die Stromkosten in Ihrer neuen Wohnung vielleicht höher sind, sollten Sie versuchen, durch energieeffizientes Verhalten Geld zu sparen. Zum Beispiel können Sie elektrische Geräte nur dann einschalten, wenn Sie sie auch wirklich benötigen. Auch das richtige Lüftungsverhalten kann Ihnen helfen, Energie und damit Geld zu sparen.

Durchschnittlicher Stromverbrauch pro Personen im Haushalt

Der durchschnittliche Stromverbrauch ist abhängig von der Anzahl der Personen im Haushalt und dem Verbrauch. Je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher ist der Stromverbrauch. Dies ist auf die verschiedenen Aktivitäten zurückzuführen, die im Haushalt durchgeführt werden.

  • 1 Person: ca. 1.500 kWh pro Jahr x 0,33 € Arbeitspreis pro Kilowattstunde =
    ca. 495 € pro Jahr / ca. 41,25 € monatlich (zuzüglich Grundpreis)
  • 2 Personen: ca. 2.500 kWh pro Jahr x 0,33 € Arbeitspreis pro Kilowattstunde =
    ca. 825 € pro Jahr / ca. 68,75 € monatlich (zuzüglich Grundpreis)
  • 3 Personen: ca. 3.500 kWh pro Jahr x 0,33 € Arbeitspreis pro Kilowattstunde =
    ca. 1155 € pro Jahr / ca. 96,25 € monatlich (zuzüglich Grundpreis)
  • 4 Personen: ca. 4.250 kWh pro Jahr x 0,33 € Arbeitspreis pro Kilowattstunde =
    ca. 1402,50 € pro Jahr / ca. 116,88 € monatlich (zuzüglich Grundpreis)

Der Grundpreis ist eine feste Pauschale, die unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch an den Energieanbieter zu zahlen ist.

Tipp: Nutzen Sie ein Vergleichsportal , um die voraussichtlichen Stromkosten zu prüfen.

F) Kosten für Internetanschluss

Internet ist heutzutage ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Alltags. Egal, ob wir online shoppen, soziale Medien nutzen oder einfach nur im Netz surfen – ohne einen Internetanschluss kommen wir heutzutage kaum noch aus. Wenn Sie in Ihre erste eigene Wohnung ziehen, sollten Sie sich also frühzeitig um einen Anschluss kümmern.

Doch welche Kosten kommen hier auf Sie zu? In der Regel fallen bei einem Internetanschluss folgende Kosten an:

  • die Grundgebühr für den Anschluss selbst
  • die Kosten für die Nutzung des Internets (je nach Tarif und Anbieter unterschiedlich)
  • die Kosten für die Hardware (Modem, Router etc.), falls nötig

Die genauen Kosten hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem gewählten Tarif oder dem Anbieter. Informieren Sie sich am besten vorab bei verschiedenen Anbietern über die genauen Kosten und Tarife, um das für Sie beste Angebot zu finden.

Hinweis: Auch den Internetanschluss müssen Sie selbst beim gewünschten Anbieter anmelden und bezahlen. Die Kosten sind abhängig vom Anbieter und der gewählten Geschwindigkeit.

G) Rundfunk- und Fernsehgebühren

Die GEZ ist eine staatliche Organisation, die für die finanzielle Unterstützung von Rundfunk- und Fernsehanstalten (ARD, ZDF und Deutschlandfunk) zuständig ist. Jeder Haushalt in Deutschland muss den Beitragsservice GEZ bezahlen, unabhängig davon, ob er ein Fernseh- oder Radiogerät nutzt oder nicht.

Der Beitrag ist für jede Wohnung fällig. Den aktuellen monatlichen Beitrag für die GEZ-Gebühr finden Sie auf www.rundfunkbeitrag.de. Dort können Sie auch die Anmeldung durchführen.

Befreiung der GEZ-Gebühr

Eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen bei sozialen oder gesundheitlichen Gründen möglich.

Soziale Gründe: Bezug von ALG II (Hartz IV), Grundsicherung, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Sozialhilfe, Ausbildungsgeld (SGB III), Asylbewerberleistung

Weitere Leistungen: Hilfe zur Pflege (SGB XII oder BVG), Pflegezulagen nach LAG, nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), Blindenhilfe (SGB XIII)

Gesundheitliche Gründe:

  • Blinde oder sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60
  • Hörgeschädigte oder gehörlose Menschen
  • Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 80
  • taubblinde Menschen
  • Sonderfürsorgeberechtigte

Weitere Infos finden Sie auf www.rundfunkbeitrag.de.

Leseempfehlungen: Tipps zum Sparen & Grundwissen für die eigene Wohnung

Schlussbemerkung zur ersten eigenen Wohnung

Nachdem Sie nun alle Kosten kennen, die auf Sie zukommen, wenn Sie Ihre erste eigene Wohnung anmieten, sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie sich Ihre erste eigene Wohnung wirklich leisten können. Denn eine eigene Wohnung ist nicht nur teuer, sondern macht auch viel Arbeit. Ständig sind mit den Haushaltsarbeiten wie Putzen, Wäschewaschen und Staubsaugen beschäftigt.

Aber natürlich hat eine eigene Wohnung auch viele Vorteile. Sie können tun und lassen, was Sie wollen und müssen sich nicht mehr mit anderen Menschen arrangieren.

Wenn Sie sich also gut überlegen, ob Sie sich die erste eigene Wohnung leisten können und wollen, dann steht Ihrem Umzug nichts mehr im Wege.

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