Zu jung für die Rente aber zu alt, um als Bewerber:in eine Chance zu bekommen? Insbesondere ältere Arbeitssuchende haben es in vielen Fällen schwerer einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Viele schicken zahlreiche Bewerbungen ab doch bekommen eine Absage nach der anderen. Vielleicht waren Sie schon selbst in dieser Situation, bei der Sie das Gefühl hatten, dass Sie die gewünschte Stelle aufgrund Ihres Alters nicht bekommen haben.
Nutzen Sie verschiedene Fördermöglichkeiten für einen neuen Berufseinstieg
Die gute Nachricht: Die Regierung hat die Benachteiligung älterer Bewerber:innen erkannt und einen Eingliederungszuschuss eingeführt, der Arbeitgeber:innen animieren soll auch älteren Kandidat:innen eine Chance zu geben.
Zusätzlich haben Sie weitere Möglichkeiten, um sich selbst fachlich weiterzubilden, egal ob kurze Weiterbildung oder mehrjährige Umschulung. In vielen Fällen werden die anfallenden Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen. Wir informieren Sie über die Fördermöglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Längeres Arbeitslosengeld ab 50+
Nach einer Kündigung bekommen Sie sechs Monate Arbeitslosengeld I, vorausgesetzt Sie hatten in den vergangenen 2 Jahren für mindestens 12 Monate eine sozialversicherungspflichtige Stelle. Was viele jedoch nicht wissen, mit der Zahl der Beitragsjahre steigt auch der Bezugszeitraum. Daher haben Arbeitslose über 50 Jahre einen längeren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wenn Sie beispielsweise in den vergangenen fünf Jahren 36 Monate Beiträge eingezahlt und das 55. Lebensjahr vollendet haben, steht Ihnen ein Höchstanspruch von 18 Monaten zu. Dies kann Sie im Falle einer längeren Bewerbungsphase deutlich entlasten.
Eingliederungszuschüsse beanspruchen
Der Eingliederungszuschuss wurde am 01. Mai 2007 eingeführt und soll das Einstellen älterer Arbeitnehmer:innen für Unternehmen attraktiver machen. Hierbei werden Arbeitgeber:innen finanziell unterstützt, die Personen im fortgeschrittenen Alter oder Menschen mit körperlichen und geistigen Einschränkungen einstellen. So erhalten Unternehmen eine neue Arbeitskraft, ohne einen potenziellen finanziellen Schaden befürchten zu müssen.
Arbeitnehmer:innen über 50 erhalten den Zuschuss, wenn sie mindestens sechs Monate lang arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld I oder II beziehen.
Weiterbildungsmaßnahmen und Kurzarbeitergeld können ebenfalls angerechnet werden.
Damit der Zuschuss jedoch genehmigt wird, muss der Antrag unbedingt vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Je nach speziellen Fall können bis zu 50 Prozent des Arbeitsgeldes für bis zu 36 Monate ausbezahlt werden.
Nehmen Sie berufliche Weiterbildungen in Anspruch
In jedem Alter gibt es die Möglichkeit eine berufliche Weiterbildung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Einstellungschancen zu verbessern. Bei einem Termin bei der Agentur für Arbeit können Sie klären, ob Ihre Wunsch-Weiterbildung finanziert wird. Bei einer Genehmigung werden unterschiedliche Kosten übernommen wie beispielsweise mögliche Fahrtkosten, Kinderbetreuung und Lehrgangskosten.
Hierbei wird für jeden Fall einzeln entschieden, ob die Weiterbildung gefördert wird. Der eigene berufliche Werdegang, persönliche Voraussetzungen und die Tatsache, ob die Weiterbildung tatsächlich vorteilhaft für einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ist, wird geprüft.
Bei einer mehr als zweijährigen Weiterbildung, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt, erhält man die „Weiterbildungsprämie“. Wenn Sie Ihre Zwischenprüfung erfolgreich bestehen, erhalten Sie eine Prämie von 1000 Euro. Beim erfolgreichen Bestehen Ihrer Abschlussprüfung bekommen Sie 1500 Euro nach Vorlage Ihres Zeugnisses bei der Arbeitsagentur.
Förderung durch Weiter- / Qualifizierung
Seit Anfang 2019 gibt es durch das Qualifizierungschancengesetz Möglichkeiten, Arbeitnehmer:innen zu fördern, die vom Arbeitsmarktwandel und der Digitalisierung betroffen sind. Dieses Förderprogramm ist zwar für berufstätige Menschen, jedoch bietet es besonders älteren Arbeitnehmer:innen die Gelegenheit ihr Wissen auf den neuesten Stand zu bringen.
Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen können von einem vergrößerten Weiterbildungsangebot und mehr finanziellen Mitteln profitieren. Die Höhe der übernommenen Kosten hängt von der Größe des Unternehmens ab.
Bei Kleinstunternehmen mit unter 10 Mitarbeiter:innen können bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten gestellt werden. Gleichzeitig kann je nach Situation bis zu 100 Prozent des Arbeitsentgeltes übernommen werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Berufsausbildung der Teilnehmer:innen mindestens vier Jahre zurückliegt und im gleichen Zeitraum keine andere öffentlich geförderte Weiterbildung in Anspruch genommen wurde.