Der Wasserschaden ist eine der häufigsten Meldungen bei deutschen Versicherungen. Er zeigt sich als feuchte Wand, in Tropfen von der Decke oder gar aus der Wand strömendem Wasser. Aber wer muss für den Wasserschaden eigentlich aufkommen?
Was Sie nach einem Wasserschaden tun müssen
Nach einem Wasserschaden sollten Sie unbedingt sofort handeln, denn es besteht die Pflicht, den Schaden einzudämmen.
Ihr erster Schritt ist daher, die Ausbreitung des Wassers zu stoppen. Drehen Sie dafür den betreffenden Absperrhahn zu. Wenn Sie nicht sicher sind, welcher der richtige Hahn ist oder wenn er kaputt ist, nutzen Sie den Haupthahn.
Bevor Sie einen feuchten Raum betreten, sollten Sie dort die Stromzufuhr beenden. Andernfalls kann Lebensgefahr bestehen.
Entfernen Sie nun ausgetretenes Wasser mit einem Lappen, einem Tuch oder einem Nasssauger. Wenn das nicht ausreicht, besitzt die Feuerwehr die Gerätschaften zur Beseitigungen großer Wassermengen.
Wasserschaden: Wie geht es jetzt weiter?
- Tragen Sie Möbel und andere wichtige Gegenstände aus dem nassen Bereich, sofern möglich, oder stellen Sie sich erhöht.
- In extremen Fällen kann eine Notreparatur von Bedeutung sein.
- Ansonsten sollten Sie mit Reparaturen warten, bis Ihre Versicherung sich ein Bild gemacht hat.
- Fertigen Sie zu diesem Zweck eine Liste mit allen betroffenen Gegenständen an und machen Sie Fotos davon. Auch Bilder von Schäden am Boden, Mauerwerk oder der Wand sind wichtig.
- Informieren Sie anschließend Ihren Vermieter und die Versicherungen über den Wasserschaden.
Vorsicht: Ziehen Sie für die Trocknung und Sanierung unbedingt eine Fachfirma zu Rate. Wenn die Trocknung nicht korrekt durchgeführt wird, bleibt eine Restfeuchte im Mauerwerk und dieses beginnt zu schimmeln.
Wann müssen Hausrat- und Gebäudeversicherung zahlen?
Hausrat- und Gebäudeversicherung zahlen, wenn es sich bei dem ausgetretenen Wasser um Abwasser oder um Leitungswasser aus Ihrer eigenen Wohnung handelt. Wasserschäden durch ein ausgelaufenes Aquarium oder Wasserbett zählen hier allerdings nicht.
Die Hausratversicherung zahlt den Neuwert der betroffenen Objekte, wenn die Einrichtung direkt betroffen ist.
Ist die Wohnung oder das Haus beschädigt, springt die Gebäudeversicherung ein. Sie ist auch für Dinge verantwortlich, die direkt mit dem Gebäude verbunden sind, wie Einbauküchen. Solang das Haus bewohnt ist, bezahlt die Gebäudeversicherung Reparaturkosten, Trocknungen und die Beseitigung der Ursache.
Naturextreme und Fremdeinwirkung: Wer sonst noch zahlt
Bei Naturextremen wie Starkregen, Hochwasser und Überschwemmungen springt die Elementarschädenversicherung ein. Sie übernimmt Kosten von Reparaturen über den Wiederaufbau bis hin zum Neuerwerb, falls notwendig.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt, wenn in einer fremden Wohnung ein Schaden durch das Wasser aus Ihrer Wohnung entstanden ist. Sie zahlt dann den Zeitwert der beschädigten Objekte, Reparaturarbeiten und Trocknungen.
In einigen Fällen muss keine Versicherung zahlen:
Das gilt, wenn Sie sich selbst nicht um die Instandhaltung von Anlagen gekümmert haben oder
den Wasserschaden vorsätzlich herbeigeführt haben. Aber auch bei unvollständiger Schadensmeldung oder Unterversicherung darf sich die Versicherung ihrer Verantwortung entziehen.
Fazit: Was Sie bei einem Wasserschaden beachten sollten
Bei einem Wasserschaden gilt es zunächst, den Schaden einzudämmen. Drehen Sie das Wasser ab, entfernen Sie ausgetretenes Wasser und bringen Sie Möbel in Sicherheit.
Anschließend wird eine Liste mit den Schäden angefertigt und der Vermieter wird informiert.
Je nach Ursache des Schadens springt eine andere Versicherung ein, in manchen Fällen sogar mehrere gleichzeitig.