Jedes Jahr werden in Deutschland Millionen von Krankschreibungen ausgestellt. Doch viele Menschen haben noch immer falsche Vorstellungen darßber, wann eine Krankschreibung tatsächlich gerechtfertigt ist. Auf was Sie achten sollten und welche Mythen es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Fakten Ăźber die Krankschreibung
Krankschreibung ist ein wichtiges Instrument, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schĂźtzen. Eine Krankschreibung aufgrund einer Erkrankung, einer Verletzung oder eines Unfalles dient dazu, den Arbeitnehmern eine Pause von ihrer Arbeit zu gĂśnnen und sich von einer Erkrankung zu erholen. Die Krankschreibung wird in der Regel vom behandelnden Arzt bzw. von der Ărztin ausgestellt.
Welchen Teil der Krankmeldung schicke ich wohin?
Bei einer Krankschreibung stellt der behandelnde Arzt oder Ărztin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, welche aus drei Teilen besteht – jeweils ein Exemplar fĂźr
- Ihre Unterlagen,
- zur Weiterleitung an Ihren Arbeitgeber sowie
- zur Weiterleitung an Ihre Krankenkasse.
Welches Exemplar Sie an Ihren Arbeitgeber oder die Krankenkasse schicken, steht als Hinweis auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (z.B. âAusfertigung zur Vorlage beim Arbeitgeberâ bzw. „Ausfertigung zur Vorlage bei der Krankenkasse).
Wichtiger Hinweis: PrĂźfen Sie vor dem Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welches Exemplar Sie an wen versenden. Auf dem Exemplar der Krankenkasse stehen die Diagnosen Ihres behandelnden Arztes oder Ărztin. Es sollte unbedingt vermieden werden, dass Ihr Arbeitgeber die Ausfertigung fĂźr die Krankenkasse mit der Diagnose erhält.
Auf der Ausfertigung des Arbeitgebers steht – neben Ihren persĂśnlichen Kontaktdaten und Ihrer Versicherungsnummer – lediglich der Zeitraum fĂźr die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf die Erkrankungsdetails des Arbeitnehmers. Dies ist eine Privatsache und sollte als solche behandelt werden.
Wie lange kann eine Krankschreibung maximal ausgestellt werden?
Die Krankschreibung ist in der Regel fßr einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen gßltig. In manchen Fällen kann sie jedoch auch länger oder kßrzer sein. Die Krankschreibung kann auch mehrmals hintereinander verlängert werden, sollte der Arzt dies fßr nÜtig erachten.
Wenn der Arzt den Verdacht hat, dass die Erkrankung des Patienten länger als sechs Wochen andauern wird, kann er eine sogenannte Langzeitkrankschreibung ausstellen. Diese ist in der Regel fßr einen Zeitraum von bis zu drei Monaten gßltig und kann bei Bedarf verlängert werden.
Wichtig: Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erfolgt bis zu 6 Wochen. Ab 6 Wochen durchgehende Arbeitsunfähigkeit mßssen Sie als Arbeitnehmer persÜnlich Krankengeld bei Ihrer zuständigen Krankenkasse beantragen.
7 Mythen Ăźber die Krankschreibung
Es gibt viele Mythen ßber die Krankschreibung in der Arbeit, welche die Leute davon abhalten, sich krankzumelden, wenn sie es sind. Diese Mythen kÜnnen dazu fßhren, dass Menschen weiterarbeiten, obwohl sie krank sind, was zu einer Ausbreitung der Krankheit fßhren kann. Lassen Sie uns einige dieser Mythen ßber die Krankschreibung aufklären.
Mythos #1: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Krankschreibung anzuerkennen
Der Arbeitgeber kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zurßckweisen, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um eine Gefälligkeitsbescheinigung handelt und der Arbeitnehmer in Wahrheit krankfeiert. In begrßndeten Fällen drohen dann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kßndigung.
Der „gelbe Schein“ besitzt grundsätzlich einen hohen Beweiswert. Der Arbeitgeber muss Tatsachen vortragen, die „ernsthafte und begrĂźndete Zweifel“ an der attestierten Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen, um diese zu erschĂźttern.
Wenn Sie krank sind, sollten Sie sich ausruhen und erholen, damit Sie bald wieder gesund werden. Arbeitgeber bevorzugen jedoch Mitarbeiter, die selten krank sind und immer pßnktlich zur Arbeit erscheinen. Wenn Sie also anfangen, häufig krank zu feiern oder sich ständig krank melden, riskieren Sie arbeitsrechtliche Konsequenzen. Auch wenn Sie Tätigkeiten nachgehen, die Ihrer Genesung schaden, kann dies negative Folgen fßr Sie haben.
Also denken Sie daran: Krank zu sein ist kein SpaĂ – es ist besser, gesund zu sein und zur Arbeit zu gehen!
Mythos #2: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dritten Krankheitstag notwendig
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Arbeitnehmer sich unverzĂźglich krankmelden mĂźssen â und spätestens nach dem dritten Krankheitstag eine vom Arzt ausgestellte Krankschreibung vorlegen mĂźssen.
Der Arbeitgeber hat aber auch das Recht, die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon vom ersten Tag an zu verlangen. Legt der Arbeitgeber darauf wert, muss man zum Arzt gehen â sonst riskiert man eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar die KĂźndigung. Dies zeigt, wie ernst die Situation ist und wie vorsichtig man sein muss.
Mythos #3: Arbeitsverbot bis Ende der Krankschreibung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet nicht zwangsläufig ein Arbeitsverbot bis zum Ende der Krankschreibung, welches beispielsweise auf dem Mutterschutzgesetz basieren kann. Die AU enthält lediglich die Prognose des Arztes in Bezug auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Dies ist also kein Grund sich länger krankzumelden als unbedingt notwendig. Wenn Sie während des Zeitraumes der Krankschreibung das Gefßhl haben, bereits wieder gesund zu sein, sollten Sie nicht bloà an den Arbeitsplatz zurßckkehren, sondern es ist sogar Ihre Pflicht.
Der Arbeitgeber darf einen kranken Mitarbeiter, der aufgrund falsch verstandener Solidarität mit den Kolleg:innen seine Gesundheit aufs Spiel setzt, wieder nach Hause schicken. Denn der Arbeitgeber hat eine Fßrsorgepflicht gegenßber seinen Mitarbeitern, die sowohl den kranken Mitarbeiter als auch die Mitarbeitenden, die sich potenziell anstecken kÜnnten, betrifft.
Mythos #4: Die Pflicht während der Krankschreibung zu Hause zu bleiben
Viele denken, dass sie zu Hause bleiben mĂźssen, wenn sie krankgeschrieben sind. Das stimmt aber nicht! Arztbesuche oder der Gang zur Apotheke sind natĂźrlich erlaubt.
Einkäufe im Supermarkt, Hinbringen bzw. Abholen der Kinder aus Schule oder Kindergarten, Freizeitbeschäftigungen wie Kino oder Restaurantbesuch und sogar eine Zugfahrt zu den Eltern sind alles Dinge, die man jederzeit tätigen kann. Auch ein kleiner Spaziergang an der frischen Luft ist erlaubt.
Allerdings gibt es natßrlich auch Einschränkungen. Wer krankgeschrieben ist, muss prßfen, welche Tätigkeiten fßr seine Genesung gut sind und der Heilung nicht schaden. Wer geschwächt ist, kann sich leicht erneut anstecken oder die Symptome verschlimmern.
Grundsätzlich gilt: Während der Arbeitsunfähigkeit ist es erlaubt alles zu machen, was die Heilung nicht verzÜgert. Jedoch ist es untersagt fßr einen anderen Arbeitgeber zu arbeiten, da dies eine fristlose Kßndigung nach sich zieht.
Mythos #5: Kßndigungsschutz während der Krankschreibung
Auch wenn es vielleicht ungerecht erscheinen mag, kann der Arbeitgeber grundsätzlich auch während einer Krankschreibung das Arbeitsverhältnis kßndigen. Dies liegt daran, dass das Arbeitsrecht keinen krankheitsbedingten Kßndigungsschutz kennt.
Es ist grundsätzlich sogar mÜglich, dass der Arbeitgeber aufgrund einer Erkrankung die Kßndigung ausspricht. In diesem Fall sollte jedoch sorgfältig geprßft werden, ob die Kßndigung berechtigt ist. Hierfßr gibt es jedoch sehr strenge Voraussetzungen fßr die Zukunftsprognose: Sie muss negativ ausfallen und eine Ausfallzeit von mindestens sechs Wochen pro Jahr erwartet werden. Dies kann beispielsweise bei Suchterkrankungen der Fall sein.
Andererseits kĂśnnen auch positive Prognosen getroffen werden. Dies ist zum Beispiel bei einer Krebserkrankung mĂśglich, wenn sich die Krankheit im Anfangsstadium befindet und eine erfolgreiche Behandlung vorausgesagt wird.
Mythos #6: Krankschreibung ist erst ab 6 Wochen nach Eintritt mĂśglich
Es gibt keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass Sie eine bestimmte Anzahl an Tagen arbeiten mĂźssen, bevor Sie krankgeschrieben werden kĂśnnen. Wenn Sie also krank sind und denken, dass Sie nicht in der Lage sein werden, Ihre Arbeit zu erledigen, mĂźssen Sie Ihren Arbeitgeber so bald wie mĂśglich informieren und sich krankschreiben lassen.
Eine Arbeitsunfähigkeit, die in den ersten sechs Wochen nach Beginn der Erwerbstätigkeit auftritt, wird von der Krankenkasse ßbernommen.
Wichtig: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mßssen Sie selbst bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Dies kann telefonisch, per E-Mail, postalisch oder ßber das Onlineportal der Krankenkasse erfolgen.
Mythos #7: Mitteilung der genauen Diagnose an den Arbeitgeber
Vor dem Arztbesuch muss der Mitarbeiter lediglich eine subjektive Einschätzung treffen, wie lange seine krankheitsbedingte Abwesenheit dauern kÜnnte.
Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber nach einem Arztbesuch die Prognose fßr die Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen, die aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hervorgeht.
Wichtig: Der Arbeitgeber hat jedoch keinen Anspruch darauf, im Detail zu erfahren, woran der Arbeitnehmer erkrankt ist â dies ist Privatsache.
Schlussbemerkung zur Krankschreibung
Sie kĂśnnen sich darauf verlassen, dass Sie bei einer Erkrankung, einer Verletzung oder eines Unfalles Ihre Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bzw. Anspruch auf Krankengeld durch Ihre Krankenkasse geltend machen kĂśnnen, wenn Sie sich in einem solchen Fall befinden.
Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie eine KĂźndigung riskieren, wenn Sie „blau“ feiern.
Leseempfehlung: Anspruch auf Krankengeld durch Krankenkasse
Das Krankengeld ist eine Leistung der Krankenkasse, die jedem Arbeitnehmer zusteht, der infolge einer Erkrankung oder Verletzung arbeitsunfähig ist. Nach der sechsten Woche mßssen Betroffene einen Antrag auf Krankengeld bei der Krankenkasse stellen.
In unserem Beitrag „Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse“ erläutern wir alle Bedingungen und beantworten häufig gestellte Fragen wie
- Ab wann erhält man Krankengeld von der Krankenkasse?
- Erhält man Krankengeld automatisch?
- Wie wird das Krankengeld berechnet?
- Wie kann man die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen?
- Wie ist der Ablauf nach Beantragung des Krankengeldes?
- Ausnahmen beim Krankengeld: Beamte und Selbständige
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